Noch ausgefallener als Curly-Fay und Castiel: Das könnten die absonderlichsten genehmigten Vornamen im Jahr 2020 sein

Mit unserer Generation haben Eltern es sich noch leicht gemacht: Wir, Elke und Helene, sind beide 1994 geboren; ungefähr jeder Dritte in unserem Alter heißt Laura, Max oder Lisa. Mittlerweile geben Eltern ihren Kindern entweder einen altdeutschen Namen –  oder einen, den man bisher so nie gehört hat. Wir stellen die abstrusesten Kreationen vor, die genehmigt wurden und zeigen, auf welche Namen werdende Eltern bisher verzichten mussten.

Iggy, Bex, Curly-Fay, Bear, Elodin und Magic ließen die Standesämter im vergangenen Jahr zu. Ebenso Juno, Filian und Castiel – und Kuba, mit der Begründung, dass es sich dabei um eine Abkürzung von Jakub, der polnischen Form von Jakob, handelt. Leider (leider!) nicht durchsetzen konnten sich Seestern und Regenbogen.
In den vergangenen Jahren wurden akzeptiert: Sexmus Ronny, Don Armani Karl-Heinz (allerdings erst, nachdem die enttäuschten Eltern ihr Kind nicht Desperado nennen durften), Camino Santiago Freigeist und Schaklyn (anstelle der Schreibweise Jacqueline). Wundern darf man sich auch darüber, dass Sheriff und Nussi durchgingen – ob da im Standesamt alles mit rechten Dingen zuging?
Trotzdem dürfen sich die deutschen Behörden auf die Schulter klopfen. Denn in den vergangenen Jahren konnten sie elterliche Vornamen-Bombardements in vielen Fällen erfolgreich abwehren und deren Kinder vor etwas – sagen wir verunglückten – Namenskreationen bewahren: darunter Chaotica, Knirpsi, Mickilauda, Lucifer und Popcorn. Nicht auszudenken, wenn man in schöner Regelmäßigkeit den Ruf „Popcorn!” über den Spielplatz hätte schallen hören. Popcorn hätte sich vermutlich bockig auf dem Boden gewälzt, während Mutter oder Vater ständig hätten erklären müssen, dass sie kein Popcorn verkaufen.

Was da wohl in Zukunft noch auf uns zukommen mag? Einen Ausblick erhält man auf den Vornamen-Seiten der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Diese Institution ist zuständig für die Entscheidung, ob ein Name gegeben werden darf oder nicht. Eltern und Standesämter können dort anfragen, was zulässig ist und was nicht. „Eltern wollen ihrem Sohn den Vornamen Huckleberry geben. Ich kann ihn nirgends finden. Ist es überhaupt ein männlicher Vorname?”, fragt etwa ein Standesbeamter. Die Antwort lautet: „Dies würde uns sehr wundern. Sicherlich ist Mark Twains literarische Gestalt des Huckleberry Finn allbekannt, doch Huckleberry ist weder im Englischen noch im Deutschen als Vorname anzusehen.” Dagegen sieht die GfdS keinerlei Probleme bei dem Namen Legolas, nach einer Figur aus J.R.R. Tolkiens „Herr der Ringe”.

In einem anderen Fall wollen die Eltern ihren Sohn „Tiger” nennen. Für eine solche Anfrage durchsucht die GfdS schon mal zwanzig englische und angloamerikanische Vornamenbücher und stellt fest, dass „Tiger” bisher selten als Vorname und auch nur in den USA auftrat (man denke zum Beispiel an Tiger Woods). Überhaupt sei die Aussprache ein großes Manko bei der Sache. Allerdings, so lautet der freundliche Rat am Ende: Auch bei einer Ablehnung bliebe den Eltern die Möglichkeit, ihren Sohn im täglichen Umgang auf Englisch Tiger zu rufen, denn Kose- und Übernamen seien von den rechtlichen Regelungen nicht betroffen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert